Liebe Nachbarn,

 

nein, wir haben keine Bank überfallen. Unsere Steuern zahlen wir auch regelmäßig. Und wir verkaufen auch keine Drogen! Wir dealen auch nicht mit der Pharmaindustrie! 

 

Es ging um sieben (!) ärztliche Bescheinigungen.

Deshalb drangen am 20. April 2021 etwa 20 (!) Polizisten zu einer Razzia in meine Praxis und in mein Wohnhaus ein.

Ich hatte für Patienten nach persönlichem Gespräch bzw. Untersuchung Atteste ausgestellt. Sie bescheinigten, dass der/die Betroffene keine Maske tragen kann mit dem Vermerk „aus medizinischen Gründen“. Das war dem ermittelnden Staatsanwalt zu wenig: er wollte die Diagnosen wissen.

 

Wo bleibt da die ärztliche Schweigepflicht?*

Ich frage Sie: würden Sie einem Arzt noch vertrauen, der Ihre Diagnosen an Behörden und die Öffentlichkeit weiter gibt? Soll ich schreiben:“… wurde vergewaltigt und traumatisiert, kann deshalb keine Maske tragen?“ Das kann dann jeder Einzelhandelskaufmann, Parkaufseher oder Polizist auf der Straße lesen. Ich würde als Patient einem solchen Arzt nicht mehr vertrauen.

 

*Paragraph 203 STGB (Strafgesetzbuch) regelt:
1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt … anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Genfer Deklaration des Weltärztebundes.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

 

Inwieweit entspricht das Vorgehen der Justiz noch rechtsstaatlichen Normen?

 

Insgesamt ist der Vorgang so irre und gewalttätig, dass Sie möglicherweise Probleme haben meinem Schreiben zu glauben.

Gerne können Sie sich den Durchsuchungsbefehl in meiner Praxis anschauen, der übrigens vom 16. März 2021 datiert.